Wer weiß denn schon, was für Rechte eine SMV genau hat? Hat eine SMV überhaupt Rechte?

Was bedeutet es, wenn Schülerinnen und Schüler mitverantworten?

Im Lebensraum Schule wirken viele Beteiligte mit, von den Lehrerninnen und Lehrern über die Schülerinnen und Schüler, von den Eltern bis zum/r Hausmeister/ in. Da die SMV, wie ihr Name besagt, Verantwortung für Schule übernehmen soll, besser gesagt, muss, obliegt ihr das besondere Recht, am Schulleben eigenständig mitzuarbeiten, Initiative zu ergreifen und eigene Ideen und Vorstellungen zu entwickeln und durchzusetzen. Es ist hervorzuheben, dass die SMV kein Organ ist, welches nur fertige Konzepte und die Ideen anderer verwirklicht, zum Beispiel die der Schulleitung oder der Lehrerinnen und Lehrer. Gott sei Dank. Die SMV ist wichtiger Bestandteil des schulischen Lebens und dies wird auch durch das Gesetz klar zum Ausdruck gebracht.

Natürlich bringen die Rechte einer SMV auch Pflichten mit sich und es ist nicht ganz einfach, im Wirrwarr der ganzen Gesetze den Durchblick zu behalten, geschweige denn immer zu wissen, was für Konsequenzen die Paragrafen haben.

Damit sich jeder im Rechtswesen besser zurechtfindet, seien hier fünf wichtige Aspekte aufgeführt. Es wird nicht der Anspruch erhoben, dass diese fünf die wichtigsten sind, sie stellen aber eine gute Grundlage für die Arbeit in der SMV dar.


1. Die SMV ist Sache alle Schülerinnen und Schüler (SMV-Verordnung, §7)

Alle Schülerinnen und Schüler einer Schule bilden die SMV. Ein sehr hoher Anspruch, dem eine SMV gerecht werden muss. Alle sind aufgefordert an der Gestaltung des Schullebens, des Gemeinschaftslebens an der Schule, der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein mitzuwirken (Schulgesetz, §62). Als Folge dessen muss man anerkennen, dass eine SMV nicht von einer kleinen Gruppe Kumpels gebildet werden kann, die keiner kennt und die mehr oder minder ihr eigenes Süppchen kocht. Der Schülerrat muss sich stets darum bemühen, dass bei seiner Arbeit die Sache aller Schülerinnen und Schüler im Vordergrund bleibt und somit auch möglichst alle Schülerinnen und Schüler einer Schule einbezogen sind.

2. Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten zu unterstützen (Schulgesetz, §62)

Dieser Satz ist so schön, dass jeder SMV-Aktive ihn mehrmals lesen sollte, um die deutliche Aussage in ihrer vollen Tragweite zu erfassen. Die Unterstützung der SMV wird vom Gesetzgeber nicht nur erwünscht oder erbeten, die Unterstützung wird gefordert, unmissverständlich und ohne Einschränkung. Es spielt hierbei keine Rolle, wer von einer SMV zur Unterstützung aufgerufen wird. Einfach jeder muss die SMV bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, sei es die Schulleitung, das Kollegium oder der/die Hausmeister/in. Auch die Eltern sind aufgerufen. Die Unterstützung beginnt bei der Bereitstellung von Arbeitsmaterialien durch das Sekretariat, die Hilfe bei Projekten und der Gewährung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen. So schön das alles auch klingt, jedem muss klar sein, dass Schule nur durch Zusammenarbeit aller funktioniert. Sich ausschließlich auf den Gesetzestext zu berufen bringt nichts und ist für das Klima mehr als schädlich. Nur mit dem Gesetzbuch zu winken hat noch keine/n Lehrer/ in dazu gebracht bis nachts Aufsicht bei der Schuldisko zu führen Es muss aber auch erwähnt werden, dass der SMV die Unterstützung in Ausnahmefällen verweigert werden kann. Hiefür muss aber ein konkreter Anlass gegeben sein, zum Beispiel wenn der Erziehungsauftrag der Schule gefährdet ist (rechtsradikale Veranstaltung), Sicherheitsaspekte die Durchführung unmöglich machen (Brandschutz) oder im Falle einer unsicheren Finanzierung.

3. Die SMV stellt sich ihre Aufgaben selbst (SMV-Verordnung, §7)

Wieder so ein Recht, welches für die SMV sehr angenehm ist und welches von vielen häufig vergessen wird. Niemand, nicht Lehrer/in, nicht Schulleitung, nicht Eltern können einer SMV vorschreiben, was für Aktionen sie durchführen soll. Sei es die Schuldisco oder ein Fußballturnier, sei es eine Podiumsdiskussion oder das Außenradio. Der Schülerrat, die SMV-Ausschüsse und die Klassensprecher/ innen entscheiden alleine, was durchgeführt wird und was nicht. Es versteht sich zwar von selbst, dass Ideen und Anregungen von allen Seiten erwünscht sind, welche davon realisiert werden, liegt allein im Ermessen der SMV.

Klassensprecher/innen sollten sich zudem wehren, wenn sie stets Aufgaben wie Geld einsammeln oder für Ruhe sorgen aufgebrummt bekommen. Dies sind KEINE Klassensprecher-Aufgaben (Schulgesetz, §65).

4. Insbesondere soll die SMV die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schülerinnen und Schüler fördern (SMV-Verordnung, §7)

Da fragt man sich, welchen Bereich im Schülerleben die SMV nicht fördern soll. Das gesamte Spektrum der SMV-Aktivitäten wird hier deutlich. Allerdings macht der Satz auch klar, dass eine SMV nicht ausschließlich ein Festausschuss oder ein Club sportlich Interessierter ist. Die SMV wird angeregt, in allen wichtigen Bereichen des schulischen Lebens aktiv zu werden und sich einzubringen.

Den fachlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler wird die SMV dadurch gerecht, dass Klassensprecher/innen im Falle eines für die Mehrheit der Klasse unverständlichen Unterrichts den/die betreffende/n Fachlehrer/in ansprechen dürfen und sollen. Zu den sozialen Interessen gehören zum Beispiel die Integration von Außenseitern oder Austauschschülerinnen und -schüler mit geringer Sprachsicherheit. Mit Informationsveranstaltungen vor Wahlen können politische Interessen gefördert werden. Hierzu gehört auch die Vertretung der Schülerschaft in der Schulkonferenz und anderen schulischen Gremien.

Es gibt für all dies nur die Einschränkung, dass Veranstaltungen nicht einseit ig den Zielsetzungen bestimmter politischer, konfessioneller oder weltanschaulicher Gruppen dienen (SMV-Verordnung, §7) . Dies bedeutet zum Beispiel, dass zu einer Podiumsdiskussion Vertreteraller maßgeblichen politischen Gruppierungen eingeladen werden müssen. Eine Wahlveranstaltung für nur eine Partei ist nicht zulässig.


5. Der SMV ist Gelegenheit zu geben, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten (SMV Verordnung, §7)

Hier geht es nicht nur darum, dass die Schülervertretung in der Schul-konferenz mitarbeiten. Vielmehr ist es der SMV gestattet, an Gesamtlehrer-konferenzen teilzunehmen, wenn es Tagesordnungspunkte gibt, die ihre Interessen betreffen. Dieses Recht ist so weit reichend, dass sogar im Gesetzestext konkrete Beispiele und Vorschläge gemacht werden. Die SMV kann Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts im Rahmen der Bildungspläne einschließlich der Erprobung neuer Unterrichtsformen machen.

Noch Fragen? Irgendetwas unklar? Zweifel? Dann kann man sich stets an die SMV-Beauftragten wenden.