Grundsatz:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht – soweit das Grundgesetz.
Demgegenüber steht der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.
Der staatliche Erziehungsauftrag der Schule ist dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet, d.h. Eltern und Schule haben eine gemeinsame Erziehungsaufgabe, die der Persönlichkeitsbildung des Kindes dient.
Somit ergibt sich eine enge Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes.
Die Eltern können in vielen Gremien und an Schulveranstaltungen mitwirken.
Elternbeiratsvorsitzender | Marcus Reichenauer |
Stv. Elternbeiratvorsitzender | Janine Antretter |
Stand: Schuljahr 2022/2023