Hausordnung für die Schäfersfeldschule Lorch


Um ein reibungsloses Zusammenleben in der Gemeinschaft unserer Schule zu ermöglichen,
haben sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern folgende Hausordnung gegeben:

Schüler*innen und Lehrkräfte halten sich gleichermaßen an diese Regeln und fühlen sich für deren Einhaltung verantwortlich.
Darüber hinaus sind Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft Grundlage unseres Umgangs miteinander.

1. Schulgelände und der Pausenbereich

• Die Hausordnung gilt für das Schulgelände, dazu gehören alle Schulgebäude, alle Sportstätten, alle Wege zwischen den Gebäuden und der Pausenbereich.
• In Bereichen, die von Schüler*innen der SFS und des Gymnasiums Friedrich II. gemeinsam genutzt werden, sind Lehrkräfte beider Schulen weisungsberechtigt.
Der Pausenbereich ist der beigelegten Skizze zu entnehmen.
• Jegliche audiovisuellen Aufnahmen sind für Schüler*innen vor, während oder nach dem Unterricht auf dem Schulgelände verboten.
Handy, Smartwatch, iPods sind „aus und nicht mehr sichtbar“ beim Betreten der Schulgebäude, während der Unterrichtszeit und auf den Unterrichtswegen bis 12.30 Uhr, auch wenn der Unterricht früher endet!
- „aus“ während der Ganztagesbetreuung auch in der Mittagspause
- „aus“ ab 13.30 Uhr bis zum Verlassen des Schulgebäudes
- In der Mittagspause ist die Handynutzung erlaubt, solange damit kein Unfug getrieben wird.
- Ausnahmen gelten bei Aufträgen durch Lehrkräfte.

2. Pausenregelung
Der Aufenthaltsraum, das Ganztagesgebäude, das Gymnasium Friedrich II. und das Nebengebäude gehören nicht zum Pausenbereich (siehe Skizze).

Die große Pause will den Schüler*innen frische Luft, Bewegung und Ess- bzw. Trinkbares gönnen. Deshalb begeben sich alle Schüler zu Beginn der großen Pause umgehend in den Pausenbereich und dürfen diesen während der Pause nicht verlassen. Bei extrem schlechter Witterung kann die Schulleitung den Pausenbereich erweitern. Die Räume des Gymnasiums gehören nicht zu unserem Pausenbereich.
• Der Hartplatz kann in der großen Pause von Schüler*innen der Klassen 5-7, die Fußball spielen wollen, genützt werden. Er muss auf direktem Weg aufgesucht und rechtzeitig verlassen werden.
• Im Schulgebäude unterstützen Schüler*innen der Klassen 9 die Aufsichtsführenden Lehrkräfte. Die WCs sind keine Aufenthaltsräume, sie dienen nur ihrem ursprünglichen Zweck.
• Der reibungslose Ablauf des Pausenverkaufs erfordert ein rücksichtsvolles Verhalten.
Dazu gehört, dass sich jeder ordentlich anstellt und nur für sich selber einkauft.
Die 5-Minuten-Pausen sind dazu da, Räume zu wechseln, Toiletten aufzusuchen und den Arbeitsplatz für die nächste Stunde herzurichten.
Nach jeder Pause und bei jedem Raum- oder Fachwechsel begeben sich alle Schüler unverzüglich und leise an ihren Arbeitsplatz.
In der Mittagspause, sowie in Eckstunden steht allen Schüler*innen der Pausenbereich zur Verfügung. Zusätzlich steht den Schüler*innen aus Klassen 5 und 6 das Ganztagesgebäude, sowie den Schüler*innen ab Klasse 7 der Aufenthaltsraum zur Verfügung. Inwieweit die Schüler*innen der SFS und des Gymnasiums Friedrich II. im jeweilig anderen Aufenthaltsraum geduldet werden, hängt von der Einhaltung der dort geltenden Regeln ab.

3. Vor dem Unterricht

• Schüler*innen stellen ihre Fahrzeuge nur auf den vorgesehenen Parkplätzen ab.
• Schüler*innen, können sich vor Unterrichtsbeginn im Aufenthaltsraum oder auf dem Pausengelände aufhalten, dasselbe gilt für 1. oder 6. Stunden sowie Hohlstunden.


• Zur 1. Stunde sind die Klassenzimmer geöffnet, Schüler*innen können direkt in ihre Klassenzimmer gehen, so dass sie sich zu Beginn der Unterrichtsstunden in ihren Klassenzimmern befinden.
• Jacken und Mäntel gehören an die Kleiderhaken vor den Räumen. Wertsachen trägt man bei sich.
• Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht bei der Klasse sein, melden dies zwei Schüler*innen im Sekretariat oder bei der Schulleitung.

4. Im Gebäude

Das Klassenzimmer ist der Arbeitsraum während des Unterrichts. Jede Klasse ist für die Sauberkeit ihres Unterrichtsraumes verantwortlich.
• Die Ordnungsdienste sind für eine saubere Tafel und für ein ordentliches Klassenzimmer verantwortlich und alle Schüler*innen dafür, dass Abfälle in die Abfallgefäße, Papierabfälle in die blaue Kiste geworfen werden.
• Selbstverständlich ist, dass die Tische nicht bemalt und beschrieben werden. Die Gestaltung und die Ausschmückung der Klassenzimmer darf nicht verändert oder beschädigt werden.
Kaugummikauen ist verboten.
Fachräume dürfen nur in Gegenwart der Fachlehrkräfte betreten werden.
• Für den Aufenthalt im Sportstättenbereich, in Nebengebäuden, Computerräumen, in der Mensa, im Schwimmbad und in den anderen Fachräumen gelten besondere Regelungen (u.a. die Hallenordnung). Der Aufenthalt von Personen, die nicht am Unterricht beteiligt sind, ist nicht gestattet.

5. Nach dem Unterricht

• Schüler*innen und Lehrkräfte achten beim Verlassen des Unterrichtsraumes darauf, dass die Fenster geschlossen, das Licht gelöscht, die Stühle aufgestuhlt und die Unterrichtsmedien aufgeräumt sind.
• Für das Verhalten an den Bushaltestellen und auf dem Schulweg gelten die Regeln gegenseitiger Rücksichtnahme. Außerdem: Die Fahrbahn ist kein Gehweg!

6. Sonstiges

• Schüler*innen, die sich unwohl fühlen und deshalb nach Hause gehen, melden sich bei der unterrichtenden Lehrkraft ab, die dies im Tagebuch vermerkt.
Alle Verletzungen, Unfälle und Sachbeschädigungen sind auf dem Sekretariat zu melden.
Bei mutwilligen Sachbeschädigungen gilt das Verursacherprinzip.
• Fundgegenstände werden beim Hausmeister abgegeben.
Rauchen, Alkohol und sonstiger Drogengenuss ist auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen für Schüler*innen verboten.
• Messer jeglicher Art und alle sonstigen als Waffe anzusehenden Gegenstände, sowie Laserpointer, Feuerwerkskörper und Ähnliches dürfen nicht mitgebracht werden.
• Auf den Anschlagtafeln und der Rundsäule dürfen nur die Informationen angebracht werden, die die Schulleitung zuvor genehmigt hat.
• Im Schulhaus ist Rennen, Ballspielen, Skaten usw. wegen der Unfallgefahr nicht erlaubt.
• Das Werfen mit Schneebällen auf dem Schulgelände und an der Bushaltestelle ist streng untersagt.
• Die Flachdächer dürfen nicht betreten werden.
Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen - erst recht körperliche Gewalt – verletzen die Würde des Menschen und gehören deshalb nicht in unsere Schulgemeinschaft.
• Das Befolgen von Höflichkeitsregeln und das Tragen von angemessener Kleidung erleichtert unser Zusammenleben.


Beschluss der Schulkonferenz am 19.11.2013,
Änderungen beschlossen auf der Schulkonferenz am 25.06.2019 und 28.06.2022


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