Entschuldigungspflicht bei Krankheit:
Diese Regelung gilt für ganze Fehltage für Einzel-, Rand- und Nachmittagsstunden.
Möglichkeit 1:
- Telefonanruf, E-Mail oder Fax innerhalb von 2 Tagen direkt an den KlassenlehrerIn oder über das Sekretariat an den KlassenlehrerIn durch einen Erziehungsberechtigten.
Darauf folgend muss dann eine schriftliche Entschuldigung binnen weiterer 3 Tage nachgereicht werden.
Bsp: SchülerIn ist am Montag krank – Dienstag Anruf an der Schule – bis Freitag muss die schriftliche Entschuldigung an der Schule sein.
Möglichkeit 2:
- Eine schriftliche Entschuldigung spätestens am 2. Tag des Versäumnisses.
Bsp: SchülerIn ist am Montag krank – Dienstag ist die schriftliche Entschuldigung an der Schule.
2. Entschuldigungspflicht im Sportunterricht
- Wenn ein SchülerIn am Sport nicht teilnehmen kann, entscheidet der SportlehrerIn über seine Anwesenheit während des Sportunterrichts.
- Für längerfristige Befreiung vom Sportunterricht muss ein aussagefähiges ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses gilt maximal für 6 Monate.
3. Entschuldigung fehlt?
- Wenn ein SchülerIn unentschuldigt eine Leistungsüberprüfung versäumt, wird die Note „ungenügend“ erteilt.
- In besonderen Fällen kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.
4. Beurlaubung => schriftlich beantragen
- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten
Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. - Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen ist bei bis zu zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen der KlassenlehrerIn, in den übrigen Fällen die Schulleitung.