Förderung

Grundsatz: Jedem das Seine und nicht jedem das Gleiche => Chancengleichheit

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen
Umsetzung der Verwaltungsvorschrift vom 22.8.2008 / K. u. U. Sept. 2008

Voraussetzungen:
  • Grundschule oder Eltern informieren die jetzige Schule über bisherige Behinderung, LRS- Schwäche und über seitherige Fördermaßnahmen oder
  • Fachlehrer beobachtet im Unterricht und/oder analysiert Schreibprodukte oder
  • In Deutsch und Englsich ein halbes Jahr nicht ausreichende Leistungen

Konsequenzen, die zu ziehen sind
a) Der Nachteilsausgleich:
i. d. R. bei körperlichen Behinderungen, oder Behinderungen, die mit einem Attest nachgewiesen sind:
Möglichkeiten: z.B. Anpassung der Arbeitszeit, Nutzung technischer Hilfsmittel wie PC, Abweichungen der äußeren Rahmenbedingungen wie z.B. Sitzordnung, mehr Zeit bei Klassenarbeiten, ...

b) i. d. R. bei Leistungsschwächen:
Fachlehrer führt standardisierte Tests durch (Eingangsdiktat reicht nicht)
Auswertung der Tests und Beobachtungen, individuelles Entwicklungsprotokoll


gilt für a) und b)
Klassenkonferenz wird einberufen
Beschlussfassung, bindend für alle Fachlehrer

Fördermaßnahmen / individueller Förderplan
Förderung im Deutsch Unterricht (z.B. durch Differenzierungsmaßnahmen, ...)
Verpflichtende Teilnahme am Förderkurs = LRS-Kurs
Individuelle Förderung (möglicherweise auch schulart- und klassenübergreifend)


Eltern müssen informiert und beteiligt werden.
Klassenunterricht und Fördermaßnahmen werden abgestimmt.
Die Vorgänge müssen dokumentiert werden, der weitere Förderbedarf wird angepasst.



Mögliche Auswirkungen:

Bei a) Nachteilsausgleich (Anforderungen bleiben gleich)
keine Eintragung ins Zeugnis, möglich in allen Klassenstufen (bis Abitur)

Bei b) Senkung des Anforderungsprofils = zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung in D und E (statt Diktat andere Formen der Leistungsüberprüfung anwenden.)
In den anderen Fächern keine Bewertung der Rechtschreibleistung.
Aber nur mit Beschluss der Klassenkonferenz möglich i. d. R. nur in Klasse 5 und 6,
d. h. dise Maßnahme wird unter „Bemerkungen" in der Halbjahresinformation und im Zeugnis eingetragen.
„Wenn es pädagogisch vertretbar ist, kann mit Zustimmung der Eltern von der zurückhaltenden Gewichtung abgesehen werden."
Ab Klasse 7 nur in begründeten Ausnahmefällen.
In Klasse 10 ist eine Senkung nicht mehr möglich.

Wichtig: Eine Elternbeteiligung ist zwingend notwendig


Angebotene Stütz- und Förderkurse, LRS Kurse

Jede Klasse 5 und jede Klasse 6 erhält vom jeweiligen Deutschlehrer wöchentlich je 1 Stunde LRS Förderung. Zwingende Teilnahme für Schüler LRS Problemen.