Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,                                                                                                                    24.03.25

heute möchte ich Sie und damit auch alle Schülerinnen und Schüler über zwei wichtige Veränderungen, die sich auf den Schulalltag auswirken, informieren.


 1. Eine gesetzliche Änderung der Entschuldigungspflicht:

Schulbesuchsverordnung: §2 gültig ab sofort   

 

Die Schulbesuchsverordnung lässt jetzt auch elektronische und fernmündliche

Entschuldigungen der Schülerinnen und Schüler zu. Ab sofort werden telefonische oder elektronische (= E-Mail) Krankmeldungen durch einen Erziehungsberechtigten direkt an die Klassenlehrkraft oder an das Sekretariat als entschuldigt vermerkt.  

Diese müssen (wie bisher) unverzüglich, spätestens am 2. Tag der Erkrankung, vorliegen.  

Schriftliche Entschuldigungen sind dann im Normalfall nicht mehr notwendig. 

Bei der Krankmeldung ist es daher wichtig festzuhalten wie lange das Kind voraussichtlich fehlt. Verlängert sich die Fehlzeit, müssen die Erziehungsberechtigten erneut krankmelden/entschuldigen (telefonisch, elektronisch oder schriftlich).

 

 

 2. Ausweitung des Pilotprojekts zur Handynutzung auf alle Schülerinnen und Schüler gültig ab 28.4.25 (nach den Osterferien).

 

Unsere Beobachtungen:

  • Steigender unerlaubter Gebrauch des Handys in allen Klassen, damit Missachtung der bestehenden Handyregelung.
  • Das Handy ist damit eine stetige Ablenkungsquelle während der Unterrichtszeit, so leiden die Konzentration und die schulischen Leistungen
  • Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft werden immer wieder durch unrechtmäßiges Filmen und Fotografieren verletzt.

Diesen Schwund an Vertrauen bedauern wir sehr.


Konsequenz

Da wir uns Sorgen um euch, eure Konzentration und Persönlichkeitsrechte machen, müssen die Geräte sicher verwahrt werden. Deshalb führen wir eine Handybox ein.

Die Gesamtlehrerkonferenz beschloss am 17.3.25 die Ausweitung des Handyaufbewahrungsprojekts auf die ganze Schule ab 28.4.25 (nach den Osterferien).
Selbstverständlich wird über die endgültige Änderung der Hausordnung der Elternbeirat und die Schulkonferenz entscheiden.

 

           

Für die Zeit des Pilotprojekts müssen sämtliche Handys und

Smartwatches vor Unterrichtsbeginn in die Handybox gelegt werden. Zum Unterrichtsende (auch vormittags) werden die Handys wieder entnommen.  

                                                                                     










So sieht die genauere Regelung aus:

Regeln zum Umgang mit der Handybox

 

  1. Das Handy muss laut Hausordnung beim Betreten der Schulgebäude ausgeschaltet sein.
  2. Für die Zeit des Pilotprojekts müssen sämtliche Handys und Smartwatches vor Unterrichtsbeginn in die Handybox gelegt werden, die zunächst leer auf dem Pult steht.
  3. Jede Schülerin / jeder Schüler erhält in der Handybox ein nummeriertes Fach zur Aufbewahrung des Handys.
  4. Die befüllte Handybox schließt die Lehrkraft in das Pult ein. Das Pult muss immer verschlossen sein.
  5. Findet ein Unterricht am frühen Morgen oder am Ende des Unterrichtsvormittags nicht im Klassenzimmer, sondern in einem Fachraum statt (z.B. BK-Saal, Chemie-Saal, Sporthalle o.ä.) wird das Handy dennoch eingesammelt. In den meisten Fachräumen befinden sich sogenannte Adventskalender oder Boxen in Sport, in die die Handys beim Betreten des Raumes gesteckt werden müssen. Am Ende des Fachunterrichts werden die Handys wieder ausgegeben. Sobald die Schüler/innen sich wieder ins Klassenzimmer begeben haben, müssen die Handys in die Handyboxen im Pult gegeben werden.
  6. Die Handys müssen so rechtzeitig (am Unterrichtsende / vor Schulschluss) ausgegeben werden, dass die Schulbusse problemlos erreicht werden können.
  7.  Sollten Stunden ausfallen, so macht der Mediendienst darauf aufmerksam und klärt, welche Lehrkraft dann die Handys einsammeln oder ggf. ausgeben muss.
  8. Das Tragen von Handy und Smartwatch am Körper außerhalb der vorgesehenen Zeiten ist nicht erlaubt und führt zur Abnahme der Geräte.
  9. Sollten Schülerinnen und Schüler ihr Handy nicht abgegeben haben und mit ihrem Handy oder ggf. mit einem „Zweit-Handy“ erwischt werden, wird das Handy abgenommen und die Eltern dürfen es im Sekretariat zu den üblichen Öffnungszeiten abholen.
 
   

Appell an die Eltern

 

Ein besonderes Anliege ist uns auch der Appell an Sie, liebe Eltern, uns bei dieser so wichtigen Medienerziehung nach Kräften im Interesse Ihrer Kinder zu unterstützen. 

Bitte achten Sie auf die Art und Dauer der Handynutzung Ihres Kindes. 

Über diversen Kinderschutz-Apps, zum Beispiel unter: 

https://www.mdr.de/medien360g/medienwissen/kinderschutz-app-102.html#sprung1 www.clicksafe.de können Sie den Handykonsum Ihres Kindes einsehen und steuern. 

Wäre das Handy während der Unterrichtszeiten gesperrt, hätten wir in der Schule deutlich weniger Konflikte und Auseinandersetzungen mit den Schülern und Schülerinnen, die wichtige Unterrichtszeit rauben und das Miteinander belasten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

C. Weber, Schulleiterin